Stimmrechtsbeschwerde zur Ortsplanungsrevision

An der ausserordentlichen Willisauer Gemeindeversammlung vom 11. März wird über die Ortsplanungsrevision der Stadt Willisau entschieden. Beim Regierungsrat wurde von einer Privatperson eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

 

Die Botschaft zur Versammlung. Foto zvg
Norbert Bossart

Am Montag, 11. März, befindet die Willisauer Bürgerschaft über die Ortsplanungsrevision. Dabei hat sie auch über nicht gütlich erledigte Einsprachen zu entscheiden. Darunter ist eine Einsprache von Irene Koller-Peter aus Therwil, die in Willisau ein unbebautes Baugrundstück in der Schallerhusmatt besitzt. Der Stadtrat empfiehlt ihre Einsprache zur Ablehnung.

Irene Koller-Peter hat beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Diese bezieht sich auf die Einladung und Botschaft zur Versammlung. «Der Gegenstand meiner Beschwerde ist eine haltlose, in trügerischer Absicht irreführende Statistik, mit der der Stadtrat die Aufzonung der Bleiki und der Schallerhusmatt in eine übermässige Wohnzone W1d begründet», hält sie gegenüber dem WB fest. Laut Stadtammann Wendelin Hodel werde nun der Stadtrat gegenüber dem Regierungsrat eine Stellungnahme abgeben. Die Versammlung finde wie geplant statt.

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