Zuständigkeiten innerhalb der KESB werden revidiert
Auf 2013 war schweizweit das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht neu geregelt worden. Im Kanton Luzern sind die Gemeinden für den Kinder- und Erwachsenenschutz zuständig. Sie haben sich zu sieben regionalen Behörden zusammengeschlossen (Stadt Luzern, Emmen, Kriens, Hochdorf/Sursee, Willisau-Wiggertal, Entlebuch/Wolhusen/Ruswil sowie Luzern Land).
Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, soll nach ersten Erfahrungen die Zuständigkeiten und die Organisation der KESB angepasst werden. Er legt dem Parlament deshalb eine Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor. In Kraft treten sollen die Neuerungen frühestens auf den 1. April 2017.
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung