Winiker kritisiert Vorverurteilungen
Am 8. März 2016 hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Eine Frau, welche sich in der Wohnung aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt und schoss aus der Wohnung. Im Verlauf vom Polizeieinsatz hat sich die Frau in der Wohnung mit einer Schusswaffe das Leben genommen. Dem TV-Magazin liegen Aussagen des Polizeipsychologen vor, der vor Ort war. Er habe gemäss «Rundschau» dem Polizeikommandanten und seinem Kripochef unmissverständlich vom Zugriff abgeraten.
Das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gelte die Unschuldsvermutung für die beiden Kaderleute der Luzerner Polizei, nimmt Regierungsrat Paul Winiker Stellung.
Mehr im WB vom Freitag.
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