Vorsorgliche Massnahme gegen Polizei-Kaderleute
Aufgrund ihrer Funktion wurden die beiden Offiziere bereits bisher nicht als Pikettoffiziere in den Dienstplan eingeteilt. Diese Regelung bleibt bestehen.
Die Massnahmen haben laut Mitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements zwei Ziele: Sie seien im Interesse der beiden Kaderleute, indem für die Dauer des hängigen Strafverfahrens potenzielle Konfliktsituationen vermieden werden. Zudem seien sie auch im Interesse einer gut und reibungslos funktionierenden Polizei, indem sie Klarheit schaffen in Bezug auf die Einsatzleitung bei heiklen Einsätzen.
Unter heiklen Einsätzen sind insbesondere polizeiliche Interventionen zu verstehen, bei denen möglicherweise Leib und Leben von Beteiligten und unbeteiligten Dritten gefährdet sind.
Bereits direkt nach der Intervention in Malters haben die beiden Offiziere der Luzerner Polizei Anfang April eine ähnlich lautende Regelung getroffen. Der externe Gutachter, Hanspeter Uster, hat in seinen Einschätzungen ebenfalls diese Regelung empfohlen. Mit seiner Verfügung bestätigt Regierungsrat Paul Winiker diese Massnahme formell.
Keine Suspendierung im Amt
Von einer Einstellung im Arbeitsverhältnis («Suspendierung im Amt») sieht Regierungsrat Paul Winiker ab. Und zwar aus diesen Gründen:
- Die Schweizerische Strafprozessordnung hält fest, dass jede Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Eine Einstellung im Arbeitsverhältnis könnte potenziell den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzen. Dies wäre eine massive Einschränkung in der Funktion und könnte als Vorverurteilung wahrgenommen werden, heisst es in der Mitteilung.
- Eine Einstellung im Arbeitsverhältnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens hätte ausserdem zur Folge, dass beide Kaderleute der Luzerner Polizei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht mehr in ihrer Funktion tätig sein könnten. Zum heutigen Zeitpunkt lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die eine derart einschneidende Massnahme rechtfertigen würden, so das Justiz- und Sicherheitsdepartement.
Die beiden Angeschuldigten haben die Verfügung der vorsorglichen Massnahmen akzeptiert, sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
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