Vorauszahlen von Steuern wird nicht mehr belohnt
Bislang hatte der Kanton Zahlungen, die vor der auf Ende Jahr festgelegten Fälligkeit eintrafen, mit einem positiven Zins vergütet. Auch auf zu viel bezahlten Steuern gab es einen Zinsbonus. Vor 15 Jahren lag der Ausgleichszinssatz noch bei 3,5 Prozent.
Wer erst nach der Fälligkeit seine Steuern bezahlt, muss im Steuerjahr 2017 keinen Zins auf dem fehlenden Betrag bezahlen. Der Regierungsrat hat nämlich auch diesen Ausgleichszinssatz bei 0,0 Prozent festgelegt.
Anders ist es, wenn nach der Schlussrechnung der ausstehende Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen wird. In diesem Fall muss der säumige Steuerpflichtige auch 2017 einen Verzugszins von 5,0 Prozent zahlen. Quelle: sda
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