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Verzögerung wegen Beschwerde

Trotz erteilter Baubewilligung haben die Arbeiten für die Asylunterkunft noch nicht begonnen. Die Transitgas AG hatte am letzten Tag der 20-tägigen Rechtsmittelfrist beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht.

Patrik Birrer, Sportredaktor

Fehlende Stellungnahmen der kantonalen und Bundesstellen für den abschliessenden Risikobericht haben die Transitgas AG veranlasst, am letzten Tag der 20-tägigen sogenannten "Rechtsmittelfrist" Beschwerde gegen die erteilte Baubewilligung für das Asyl-Provisorium im Gewerbegebiet Moos einzureichen. Hintergrund: Die Transitgas AG betreibt in etwa 300 Metern Entfernung zum vorgesehenen Bauplatz eine Hochdruckgasanlage. Gemäss Betriebsbewilligung und Störfallverordnung war die Betreiberin verpflichtet, bei der Erhöhung der Bevölkerungsdichte innerhalb des möglichen Schadensbereichs (genau dies passiert bei Realisierung der Asylunterkunft), das von der Anlage ausgehende Risiko neu zu beurteilen und der Aufsichtsbehörde zur Beurteilung einzureichen. Nun liegt der Abschlussbericht des Bundesamts für Enerige (BfE) vor.

 

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der WB-Ausgabe vom Dienstag.

 

 

 


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