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Kanton

Vermeintlicher Handwerker verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 33-jähriger Trickdieb unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann gab sich gegenüber Pensionären als Handwerker aus und klaute aus deren Wohnungen Bargeld und Wertgegenstände.  

Stefan Calivers, Redaktor

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte floh im Juni 2015 aus der Strafanstalt Wauwilermoos und delinquierte kurz darauf regelmässig und in kurzen Abständen.

 

Der in Istanbul geborene Mann gab sich in zirka 70 Fällen gegenüber älteren oder betagten Menschen unter anderem als Handwerker aus, der in deren Wohnungen etwas reparieren müsse. In der Folge veranlasste er, dass die Opfer irgendwo Nachschau hielten und entwendete Bargeld und Wertgegenstände. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund 57'000 Franken.

 

Das Luzerner Kantonsgericht befand den Mann laut dem am Montag veröffentlichten Urteil des gewerbsmässigen Diebstahls, der Freiheitsberaubung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Fälschung von Ausweisen, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Ausweis für schuldig.

 

Der Mann soll für zwei Jahre und 3 Monate unbedingt hinter Gitter - unter Anrechnung von 482 Tagen bereits erstandenem Freiheitsentzug. 116 Tage sass er bereits in Untersuchungshaft ab, 366 Tage im vorzeitigen Strafvollzug. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zugegeben, darum fand ein abgekürztes Verfahren statt.

 


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