Töffraser aus Luzern soll ins Gefängnis
Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem Vorbestraften vor, dass dieser mehrfach auf sein Motorrad gestiegen sei, obschon er keinen gültigen Fahrausweis besessen habe. Der deutsche Führerausweis war ihm 2012 entzogen worden. Auch in der Schweiz nahmen die Behörden dem Motorradfahrer den Ausweis 2013 vorsorglich weg.
Das Kriminalgericht befand den Mann der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung für schuldig. Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Von der 19-monatigen Freiheitsstrafe soll der Beschuldige gemäss Urteil sechs Monate im Gefängnis absitzen müssen. Für die restlichen 13 Monate gewährte das Gericht eine dreijährige Bewährungsfrist. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Monate, davon sechs Monate unbedingt, gefordert, sowie eine vierjähriger Probezeit.
Das Motorrad des Mannes wurde beschlagnahmt und verkauft. Mit dem Erlös in der Höhe von 7000 Franken wird ein Grossteil der Verfahrenskosten von total rund 9500 Franken beglichen.
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