Synode beerdigt Pfarrer-Volkswahl
In der Schlussabstimmung segneten die Synodalen das Gesetz mit 35 zu 15 Stimmen ab. Umstritten war insbesondere der Artikel 73 der Vorlage. Dieser besagt, dass für die Begründung und die Beendigung des Anstellungsverhältnisses von Pfarrern und Pfarrerinnen die leitende Behörde zuständig ist. Das kommt einem Systemwechsel gleich, bislang bedurfte es einer Volkswahl.
Die Luzerner Synode ist laut dem Sprecher des Pfarrkapitels Karl Däppen schweizweit die einzige öffentlich-rechtliche evangelisch-reformierte Landeskirche, die diesen Schritt vollzieht. Es sei wahrscheinlich, dass gegen das Gesetz das Referendum ergriffen werde. (sda)
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