Strengere Kontrolle von Bordellen
Sexbetriebe mit mehr als einer Person im Kanton Luzern sollen nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen. Die Polizei soll die Etablissements jederzeit kontrollieren können. Für die Bewilligung müssen Mindeststandards erfüllt sein, vorgesehen sind etwa Notrufknöpfe.
Das Gewerbepolizeigesetz wird so angepasst, dass die Polizei die Sexbetriebe jederzeit betreten kann. So steht es im Gesetzesentwurf, den die Luzerner Regierung am Dienstag veröffentlichte. Damit können die Behörden sicherstellen, ob die neue Bewilligungspflicht auch eingehalten wird.
Mehr im WB vom Dienstag.
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