Strafuntersuchung gegen Luzerner Polizeikommandanten
Bei dem Verfahren gehe es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Der von Luzern eingesetzte ausserordentliche und ausserkantonale Staatsanwalt, der Aargauer Christoph Rüedi, hat gemäss Mitteilung in einer Voruntersuchung die Umstände der Selbsttötung untersucht und dazu mehrere Personen befragt. Ein Fehlverhalten der beiden Polizeikader könne nach dieser Voruntersuchung nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden, heisst es im Communiqué.
Mit der Strafuntersuchung soll nun der Polizeieinsatz detailliert abgeklärt werden. Zu klären sei, ob ausreichend Alternativen zum gewählten Vorgehen geprüft worden seien und ob der Polizeikommandant und der Chef der Kriminalpolizei für den Tod der Frau strafrechtlich verantwortlich seien.
Anfang März hatte sich eine 65-jährige Frau während 17 Stunden in einer Wohnung in Malters verschanzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes gewehrt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung. Sie fand die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.
Der Sohn der Verstorbenen reichte darauf eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Tötung ein. Mit dem Verfahren wurde ein ausserkantonaler Staatsanwalt betraut. Der Polizeieinsatz wird zudem vom Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster in einer Administrativuntersuchung aufgearbeitet werden. Diese Verfahren ruht indes, bis die Strafuntersuchung abgeschlossen ist.
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