Staatsanwaltschaft verurteilt 27 Hausbesetzer
Die Hausbesetzer müssen zudem Verfahrenskosten von bis zu 460 Franken bezahlen. Die Urteile seien mehrheitlich noch nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am 9. April 2016 eine leerstehende Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern besetzt. Die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, reichte Strafklage ein. Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April freiwillig, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 33 Personen. Drei Fälle sind noch offen, weil sie wegen zusätzlicher Delikte an andere Staatsanwaltschaften überwiesen wurden.
Drei Fälle betreffen Journalisten, welche über die Hausbesetzung berichtet hatten und dafür das Grundstück betreten hatten. In einem Fall sei es zu einer Verurteilung gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In zwei Fällen werde die Untersuchung voraussichtlich eingestellt.
Ein Jahr nach dieser Hausbesetzung, am 31. März 2017, war die ebenfalls leerstehende Nachbarvilla besetzt worden. Am 4. April räumte die Polizei das Haus.
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