Schutz von Minderheiten verstärken

Der Luzerner Regierungsrat hat eine neue Verordnung über die kantonalen Beiträge an Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten beschlossen. Vorausgesetzt, der Bund leistet bereits Finanzhilfe für Massnahmen, kann der Kanton bis zu 50 Prozent des Bundesbeitrags sprechen.
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