Revidiert, informiert, diskutiert
Eine komplexe Angelegenheit. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, ihre Nutzungsplanung bis im Jahr 2023 an das übergeordnete Planungsrecht und an die neu schweizweit einheitlichen Baubegriffe anzupassen. Ziel der Anpassungen ist es, die Siedlungen vermehrt nach innen zu verdichten, statt ins Grüne zu bauen. Dabei ändert sich so einiges: Die Ausnützungsziffer wird durch die Überbauungsziffer und Geschossigkeit durch Gesamthöhe ersetzt. Die Grenzabstände werden neu bemessen und sind pro Bauzone allseitig gleich. Auch das Gewässerschutzgesetz hat Änderungen erfahren.
Wie unterscheiden sich Ausnützungs- und Überbauungsziffer? Was ändert sich im Zonenplan? Welche Folgen hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung für Willisau? Lesen Sie die Antworten in der WB-Freitagsausgabe.
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