Regierung unterstützt elektronische Stimmauszählung
Es stehe jeder Gemeinde frei, ob sie dieses technische Hilfsmittel bei Abstimmungen einsetzen will, schreibt die Staatskanzlei Luzern am Dienstag in einer Mitteilung. Zudem werde die Einführung auf Abstimmungen begrenzt.
Der Entscheid sei aufgrund der Effizienz und Genauigkeit der elektronischen Erfassung gefallen und weil auch die Bundeskanzlei maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel unterstütze.
Der Regierungsrat war von den Luzerner Gemeinden ersucht worden, die Einführung der elektronischen Stimmauszählung im Kanton zu prüfen. Um diese zu ermöglichen, müsse gestützt auf das Stimmrechtsgesetz eine Verordnung erlassen werden.
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