Skip to main content Skip to page footer
Kanton

Prämienverbilligung: Kopplung an Steuererklärung soll bleiben

142031_142034.jpeg
Wer im Kanton Luzern Prämienverbilligung in Anspruch nehmen will, muss eine Steuererklärung vorlegen. Der Regierungsrat hat entschieden, dieses Regime beizubehalten, es aber flexibler zu gestalten.

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren