Prämienverbilligung: Ein Fall fürs Kantonsgericht
Der Luzerner Regierungsrat hatte am 12. September die Prämienverbilligungsverordnung angepasst. Er reduzierte das anspruchsberechtigte Einkommen von 75'000 auf 54'000 Franken. Die Änderung sei aufzuheben, heisst es in der Klageschrift, die am Donnerstag bei der sozialrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts einging, wie diese auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigte.
Mit der Klage werde die Prüfung angestrebt, ob einzelne Bestimmungen der Verordnung rechtswidrig seien, erklärte eine Sprecherin. Von den fünf Klägern sind deren drei nur virtuell von der Verordnungsänderung betroffen. Sie machen aber ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Verordnung geltend, da die Verordnung auch für die kommenden Jahre Gültigkeit habe.
Beim Entscheid des Regierungsrates handle es sich um eine rein finanzpolitische Vorlage, heisst es in der Anklageschrift. Damit sei der Sinn und Geist der Bundesnorm, nämlich eine wirksame Prämienverbilligung für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen zu erreichen, vernachlässigt worden.
Die Kläger kritisieren eine willkürliche Handlung der Regierung durch die Festsetzung des Betrags auf 54'000 Franken, was "kaum noch der Hälfte der Vorstellung des Bundesgesetzgebers" entspreche. Die Verordnung verstosse gegen höherrangiges Recht.
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