Polizeichefs: Bezirksgericht begründet Urteil
Polizeikommandant Adi Achermann und Daniel Bussmann, Chef der Kriminalpolizei, hatten sich wegen möglicher fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen. Dieses sprach die beiden von Schuld und Strafe frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Luzerner Polizei war im März 2016 wegen einer Hanf-Indoor-Anlage für eine Hausdurchsuchung bei Malters ausgerückt. Die Frau, die sich in der Wohnung des Sohnes aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt, drohte und feuerte Schüsse ab. Nach 19 Stunden des Verhandelns und Abwartens entschied die Polizei, das Gebäude zu stürmen. Während der Intervention erschoss sich die Frau. Der Staatsanwalt warf den Polizeichefs vor, dass sie nicht den Sohn der Frau beigezogen, nicht weiter mit dieser verhandelt sowie nicht mit dem Zugriff zugewartet hätten. Der Einsatz sei unverhältnismässig gewesen.
Das Gericht kommt zwar auch zum Schluss, dass keine unmittelbare Dringlichkeit für den Zugriff bestanden habe. Namentlich ein weiteres Zuwarten wäre möglich gewesen. Dies heisse aber nicht, dass der Zugriff unverhältnismässig gewesen sei. Gegen die Intervention sprach gemäss Gericht vor allem, dass "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" damit gerechnet werden musste, dass die Frau sich oder Dritte gefährden könnte. Eine solche Reaktion hatte die Frau selbst angekündigt.
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