Skip to main content Skip to page footer
Kanton

Otto's siegt vor Kantonsgericht gegen Otto

Das Luzerner Kriminalgericht hat in einem Namensstreit dem Discounter Otto's im zweiten Anlauf Recht gegeben. Demnach darf die deutsche Otto Group in der Schweiz keinen Versandhandel unter dem Namen Otto betreiben. Der in Sursee ansässige Restpostenhändler Otto's will verhindern, dass sein deutscher Namensvetter mit der Domain Otto-Shop.ch in der Schweiz tätig ist. Er befürchtet eine Verwechslungsgefahr und damit Umsatzeinbussen. Im November 2018 hatte das Kantonsgericht eine Klage von Otto's abgewiesen. Der Discounter gelangte aber an das Bundesgericht und erzielte dort im Juli 2019 einen Erfolg: Das Gericht in Lausanne hob das Kantonsgerichtsurteil auf und verlangte eine Neubeurteilung. Das Kantonsgericht habe 2018 den Fall primär nach markenrechtlichen…

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren