Neue Vorschriften bei der Rechnungslegung
Die heutige Rechnungslegung ist in den 1970er Jahren von der Finanzdirektorenkonferenz für Kantone und Gemeinden entwickelt worden. Sie genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr, heisst es in der am Montag veröffentlichen Botschaft der Regierung. Sie soll mit einem Nachfolgemodell, das sich an die Privatwirtschaft anlehnt, modernisiert werden.
Das neue Finanzhaushaltsgesetz hat zum Ziel, dass die 83 Gemeinden ihre Vermögens-, Ertrags- und Finanzlagen so abbilden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Politisch motivierte Abschreibungen sollen ausbleiben, stille Reserven aufgelöst und mehr Informationen zu Beteiligungen offen gelegt werden.
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