Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien

Neu ist auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten.
Foto Norbert Bossart
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten.
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärfe die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter, hält die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung fest. Zudem sei auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
– Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
– Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
– Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
– Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.
– Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist verboten.
– Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
– Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Die Bevölkerung wird zusätzlich zu grösster Vorsicht im Umgang mit brennbaren Materialien aufgerufen. Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich unter waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren. Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit der Polizei, der Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Die Lage werde laufend neu beurteilt. Eine Entspannung der Situation sei derzeit jedoch nicht absehbar.
Drohende Wasserknappheit
Die Pegel von Oberflächengewässern sowie auch die Grundwasserstände seien ausserordentlich tief und würden vielerorts die Werte von Trockenperioden vergangener Jahre unterschreiten. Die sich abzeichnende Wasserknappheit stelle auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall vor zusätzliche Herausforderungen bei der Brandbekämpfung. Der Kanton bittet die Bevölkerung, die durch Gemeinden oder lokale Wasserversorgungen empfohlenen oder angeordneten Massnahmen konsequent umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden.
Fische in existenzbedrohender Lage
Aufgrund der niedrigen Wasserstände, der hohen Wassertemperaturen und der damit einhergehenden geringeren Sauerstoffkonzentration sind viele Fische und andere Wasserlebewesen in kleineren oder mittleren Fliessgewässern in einer existenzbedrohenden Lage. Die Bevölkerung wird gebeten, Fische in flachem Gewässer möglichst nicht zu stören und auch Hunde fernzuhalten. Der Sommer 2026 dürfte massive Schäden bei der wassergebundenen Lebensgemeinschaft verursachen.
Vorsicht vor herabfallenden Ästen
Auch bei zahlreichen Bäumen hinterlässt die anhaltende Trockenheit bereits deutliche Spuren. Durch die Belastung können Äste austrocknen, ihre Stabilität verlieren und unerwartet herabfallen. Bei Aufenthalten im Wald ist deshalb besondere Vorsicht geboten sowie ein Augenmerk auf dürre Äste, die sich spontan lösen können.
Nach wie vor sind flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge nötig, damit sich die Situation nachhaltig entschärft. pd
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