Nach sechs Jahren: Neuer Nutzungsplan steht

Gemeindepräsident Alois Huber (Mitte) mit den beiden Mitarbeitern des Planungsbüros «stadtlandplan AG», Michéle Willimann und Markus Burkhalter.
Foto Heini Erbini
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung am Donnerstag, 24. September, genehmigten die 71 Anwesenden den revidierten Nutzungsplan und wiesen die nicht zurückgezogenen Einsprachen ab.
Nach der Begrüssung durch Gemeindepräsident Alois Huber erklärte dieser, dass der Nutzungsplan der Gemeinde Luthern aus dem Jahr 1998 in wichtigen Punkten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Kantons entspreche. Seither seien das eidgenössische Raumplanungsgesetz, der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz des Kantons umfassend überarbeitet worden. Zudem seien die Gemeinden inzwischen verpflichtet, die Gewässerräume innerhalb des gesamten Gemeindegebiets festzulegen.
Mit der Gesamtrevision musste der Nutzungsplan deshalb an diese übergeordneten Vorgaben angepasst und gleichzeitig auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde ausgerichtet werden. Eine wichtige Grundlage bildete dabei das Siedlungsleitbild aus dem Jahr 2020. Die Revisionsarbeiten wurden im Herbst 2020 aufgenommen. Auch die Bevölkerung wurde einbezogen und erhielt bei zwei öffentlichen Auflagen Einblick in die Unterlagen. Insgesamt gingen 14 Einsprachen ein. Davon konnten im Verlauf des letzten Winters zehn erledigt werden. Vor Kurzem wurde eine weitere Einsprache zurückgezogen.
Die beiden Mitarbeiter der Planungsfirma «stadtlandplan AG», Michéle Willimann und Markus Burkhalter, erläuterten die wichtigsten Punkte des neuen Nutzungsplans und die teilweise nur geringfügigen Änderungen. So werde unter anderem die bisherige Ausnützungsziffer durch eine Überbauungsziffer ersetzt.
Luthern Bad nun Dorfzone
Luthern Bad, das bisher als Weilerzone galt, weist heute eine gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Tourismus auf. Deshalb wird es zur neuen Dorfzone Luthern Bad. Im Innermoos wird ein Teil der Landwirtschaftszone in eine Sonderbauzone umgezont. Damit soll nicht nur die bestehende Nutzung gesichert, sondern auch die Möglichkeit für Erweiterungen geschaffen werden. Weiter orientierten Willimann und Burkhalter über die neuen Gewässerräume.
Einsprachen abgewiesen
Der Gemeinderat beantragte, die zwei nicht zurückgezogenen Einsprachen gegen die Umzonung einer Parzelle im Gebiet Feldmatt Hofstatt von der Wohnzone W2 in die Wohnzone 3a abzuweisen. Die Einsprecher befürchten durch die neuen Bauhöhen Schattenwurf und dadurch eine Wertminderung ihrer Grundstücke. Der Gemeinderat empfahl zudem, die Einsprache gegen die Festlegung des Gewässerraums abzuweisen. Diesem Antrag stimmte die Versammlung mit grosser Mehrheit zu. Schliesslich stimmten die Anwesenden auch der Gesamtrevision des Nutzungsplans zu.
Zum Schluss dankte Alois Huber allen, die an der Revision des Nutzungsplans mitgewirkt hatten. Sein Dank galt den Mitgliedern der Kommission, den beiden Mitarbeitern der Firma «stadtlandplan AG» sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich eingebracht und Interesse gezeigt und damit zum Erfolg der Gesamtrevision beigetragen hätten. Nach der Versammlung waren alle zu einem Apéro eingeladen.
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