Mehr Kompetenzen für Einzelrichter
Im Kanton Luzern sollen Einzelrichter der erstinstanzlichen Gerichte in Straffällen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten. Dies schlägt der Regierungsrat in einem Entwurf zur Teilrevision des Justizgesetzes vor. Dadurch sollen Verfahren kürzer und günstiger werden.
In der Regel entscheiden heute im Kanton Luzern die erstinstanzlichen Gerichte bei Strafsachen in einer Dreierbesetzung. Künftig sollen in jenen Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal ein oder zwei Jahren fordert, auch Einzelrichter entscheiden können, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
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