Luzerner Gemeinden und der Kanton verteilen Aufgaben neu
Das neue Gesetz kam am Sonntag an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 57 Prozent durch. 64'788 Personen stimmten für die Finanzvorlagen, 49'049 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44 Prozent.
Im Luzerner Kantonsrat war die AFR18 als austariertes Kompromisswerk bezeichnet worden, das so kompliziert sei, dass an ihm nicht mehr geschraubt werden dürfe. Das Parlament folgte dieser Mahnung und genehmigte das Reformwerk unverändert.
So werden nun die Gemeinden im Volksschulwesen und im Wasserbau um 200 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug müssen sie Verpflichtungen vom Kanton übernehmen, unter anderem die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sowie die Prämienverbilligungen für Sozialhilfebezüger.
Beschwerde hängig
Der Verband der Luzerner Gemeinden arbeitete an der AFR massgeblich mit und unterstützte sie. Zwölf Gemeinden, darunter die Stadt, die nicht Mitglied des Gemeindeverbandes ist, bekämpfte die Vorlage aber vehement. Sie sahen durch diese die Gemeindeautonomie gefährdet.
Zentraler Zankapfel war der vorgeschriebene Steuerfussabtausch: Die Gemeinden müssen für ein Jahr ihren Steuerfuss senken, damit der Kanton seinen erhöhen kann. Die oppositionellen Gemeinden befürchteten, dass die erzwungenen Einnahmenausfälle später mit einer Steuerfusserhöhung ausgeglichen werden müssen. Ein weiterer Kritikpunkt war die Verteilung der Mehrerträge aus der Bundessteuer.
Ob die AFR-Vorlage rechtens ist, muss das Bundesgericht entscheiden. Privatpersonen aus dem Umfeld der Gegnergemeinden haben dort eine Beschwerde eingereicht. (sda)
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