Luzerner Erotik- und Sexbetriebe dürfen wieder öffnen
Im Kanton Luzern dürfen Erotik- und Sexbetriebe wieder öffnen und Sexarbeiterinnen ihre Dienste wieder anbieten. Der Regierungsrat hat diese Lockerung nach den jüngsten Entscheiden des Bundesrats beschlossen. Sie gelten ab Mittwoch.
Der Kanton Luzern hatte das umstrittene Verbot der Sexarbeit im Zuge der Coronapandemie als zusätzliche Massnahme zu jenen des Bundes erlassen. Nachdem dieser zuletzt verschiedene Lockerungen beschloss, wolle man auch die Einschränkungen im Luzerner Sexgewerbe aufheben, teilte das Gesundheits- und Sozialdepartement am Dienstag mit.
Die übrigen kantonalen Massnahmen bleiben dagegen in Kraft. Die epidemiologische Lage sei nach wie vor angespannt, hält die Regierung fest. sda
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