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Kanton

Kontrolle: Nur für grosse Räume – und nur alle zehn Jahre

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Kaum bis sehr vage ist im Luzernischen die Brandschutzkontrolle an (Fasnachts-)Festen gesetzlich geregelt, wie WB-Recherchen zeigen. Primär wird darauf gesetzt, dass Veranstaltende und Gastrobetriebe ihre Verantwortung wahrnehmen und Vorschriften umsetzen.

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