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Kanton

Kiesunternehmer erhält Zusatzstrafe

Ein bereits verurteilter Luzerner Kiesunternehmer muss eine Zusatzstrafe von drei Monaten Haft verbüssen. Das Kriminalgericht sprach ihn der mehrfachen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung schuldig.  

Stefan Calivers, Redaktor

Der heute 57-Jährige war 2012 vom Obergericht des Kantons Luzern wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschungen im Umfang von knapp 8 Millionen Franken zu zwölf Monaten Gefängnis und einer 22-monatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden bei drei Jahren Probezeit. Er hatte unter anderem für eine Firma nach deren Konkurseröffnung Verträge auf ein Datum vor der Eröffnung des Konkurses zurückdatiert und auf diese Weise die Konkursmasse vermindert.

 

Als Zusatzstrafe zu jenem Urteil verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht nun zu drei weiteren Monaten Haft, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert.

 

In dem jüngsten Fall wurde dem Verurteilten vorgeworfen, er habe in den Jahren 2002 und 2003 drei Liegenschaften an seine Ehefrau übertragen, als er bereits geschäftlich und privat erheblich verschuldet gewesen sei. Weil er dies ohne Gegenleistung tat und im Wissen um das bereits im Gang befindliche Konkursverfahren, habe er sein Vermögen vermindert. Damit seien Gläubiger geschädigt worden.

 

Ein Fall verjährt

 

Die Richter entschieden, zwei der beschlagnahmten Liegenschaften seien nach Rechtskraft des Urteils zu verwerten und der Erlös dem Staat und dem Kriminalgericht zu überweisen. Im dritten Fall soll die Grundbuchsperre für die Liegenschaft aufgehoben werden, da hier das Verfahren infolge Verjährung eingestellt wurde.

 

Die Verfahrenskosten werden zu zwei Dritteln dem Beschuldigen überbunden. Er muss dem Kriminalgericht knapp 17'000 Franken bezahlen. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor, es ist noch nicht rechtskräftig.

 


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