Keine standardisierten Einbürgerungstests
Wer sich im Kanton Luzern einbürgern lassen will, soll ab 2018 keinen standardisierten Einbürgerungstest absolvieren müssen. So sieht es das neue Bürgerrechtsgesetz vor. Ausdrücklich verlangt aber werden Deutschkenntnisse.
Der Regierungsrat legte am Dienstag den entsprechenden Entwurf für das neue Bürgerrechtsgesetz vor. In erster Linie soll das kantonale Gesetz neuen Begrifflichkeiten in den verschärften Einbürgerungsbestimmungen des Bundes angepasst werden, welche die eidgenössischen Räte im Sommer 2014 beschlossen hatten.
Neu verlangt das Bundesgesetz zwingend einen Sprachnachweis mit mündlichen und schriftlichen Kompetenzen einer Landessprache. Für den Kanton Luzern sind ausdrücklich Deutschkenntnisse erforderlich, wie aus der Botschaft hervor geht.
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