Skip to main content Skip to page footer
Kanton

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Heimunterricht

Wer seine Kinder zu Hause privat unterrichtet, kann dafür kein öffentliches Geld in Anspruch nehmen. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Eltern abgewiesen, die für den Aufwand des "Homeschooling" entschädigt werden wollten.

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren