Kein absolutes Feuerverbot
Luzern, Schwyz und Zug haben nach einer Neubeurteilung der Lage ihre absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert. Neu gilt dort, wie bereits schon zuvor in Uri, Ob- und Nidwalden, das Verbot nur noch für den Wald und die Waldränder.
Für das Grillfeuer oder das 1.-August-Feuer sowie für das Ablassen von Feuerwerk muss in der ganzen Zentralschweiz zum Wald ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Im Wald und am Waldrand bleiben diese Tätigkeiten verboten. Die Urner Sicherheitsdirektion teilte zudem mit, dass Höhenfeuer nur über der Waldgrenze zulässig seien.
Die Behörden machen darauf aufmerksam, dass auch ausserhalb des Waldes grosse Vorsicht geboten sei. Die Zuger Gebäudeversicherung rät, bei starkem Wind etwa vor und während Gewittern wegen des Funkenflugs keine Feuer zu entfachen. Zudem dürften Feuer nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Zudem appelliert die Behörde, Feuer und Glut jeweils komplett zu löschen.
Streichhölzer und Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Untersagt bleibt das Steigenlassen von "Himmelslaternen". Feuerwerkskörper dürfen nur auf nicht brennbaren Flächen, etwa Kiesplätzen oder geteerte Parkplätzen, gezündet werden.
Für das Feuerverbot im Wald gibt es keine Ausnahmen. Es dürften dort keine eingerichteten Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills benutzt werden, teilte das Schwyzer Umweltdepartement mit.
Dass die schon letzte Woche erlassenen Feuerverbote nicht ganz aufgehoben werden können, begründen die Kantone mit der anhaltenden Trockenheit. Die angekündigten wenig ergiebigen Regenschauer für die kommenden Tage brächten nicht die gewünschten Niederschlagsmengen, die für eine nachhaltige Entspannung der Lage ausreichen würden
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