Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt
Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. September 2016 den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben.
Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am nächsten Sonntag, 25. September, statt. Das Bundesgericht wird sich in einem separaten, späteren Entscheid materiell zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten äussern.
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung