Kanton Luzern auf Sparflamme
Grund für den budgetlosen Zustand: Steuerfusserhöhungen über den Schwellenwert von 1,6 Einheiten unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieser Ausnahmezustand könnte bis September dauern. Und er hat zum Teil gravierende Folgen. Besonders betroffen sind Menschen mit einem Anspruch auf Prämienverbilligung. Diese kann zwar für Bezüger von Ergänzungsleistungen oder wirtschaftlicher Sozialhilfe wie üblich ausgezahlt werden, da deren Mittelbedarf durch den Bundesbeitrag gedeckt ist. Personen mit einem ordentlichen Anspruch auf eine Prämienverbilligung dagegen erhalten keine Zahlungen, solange das Budget nicht rechtskräftig ist.
Mehr im WB vom Freitag.
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