Kanton fordert Härtefallgeld von Firmen mit Gewinn zurück
Luzerner Unternehmen, die Härtefallhilfen erhielten, in den Coronajahren 2020 und 2021 aber einen Gewinn erzielt haben, müssen Geld zurückzahlen. Der Kanton setzt die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung für sämtliche Betriebsgrössen um.
×
6 Wochen für nur CHF 15.–
Jetzt bestellen und testen- E-Paper «Willisauer Bote»
- Unlimitierter Zugang
- Zugang zum digitalen Archiv
- Freie Nutzung der WB-App
Sie haben bereits ein Abo ?
Zur Anmeldung
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung