Kaderpolizist wegen Vorfall an Fasnacht abgemahnt
Der Untersuchungsbeauftragte des Administrativverfahrens habe die ehrverletzende Äusserung als nicht gravierend beurteilt, teilte die Luzerner Polizei mit. Eine dem Polizisten ebenfalls vorgeworfene Tätlichkeit habe nicht nachgewiesen werden können. Trotzdem sei das fehlbare Verhalten schriftlich abgemahnt worden.
Der Kaderpolizist habe eingestanden, mit seinem Verhalten dem Image der Polizei geschadet zu haben, teilte die Polizei weiter mit. Er habe sich bei den Betroffenen und bei der Luzerner Polizei entschuldigt.
Der Vorfall hatte sich am 25. Februar, dem "rüüdige Samschtig", Unter der Egg in der Luzerner Altstadt ereignet. Mitarbeiter der Polizei nahmen zwei Männer fest. Dabei mischte sich der Kaderpolizist, der privat an der Fasnacht teilnahm, ein.
Dem Kaderpolizisten wurde vorgeworfen, die beiden bereits arretierten Männer aus Nordafrika beschimpft und tätlich angegangen zu haben. Der Polizeikommandant reichte gegen den Polizisten eine Strafanzeige ein. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Das Administrativverfahren wurde von einem Zuger Anwalt geführt.
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