JSK lehnt Gesetz über die Sexarbeit ab
Knapp, mit einer Stimme Unterschied, lehnt die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrats (JSK) die Schaffung eines Gesetztes über die Sexarbeit ab. Sie bezweifelt unter anderem, dass die Arbeitsbedingungen der Sexarbeitenden dadurch verbessert würden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Schwarzarbeit bekämpft, Bordell-Betreiber in die Pflicht genommen und die Bevölkerung vor Immissionen geschützt werden. Dafür sollen die Einführung einer Registrierungspflicht der Sexarbeitenden und einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe, örtliche Einschränkungen der Strassensexarbeit sowie eine Verstärkung der Information und Prävention sorgen.
Die JSK äussert Zweifel daran, dass die Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, wie sie am Donnerstag mitteilte. Auch vertritt sie die Ansicht, Lücken könnten durch die Ergänzung bestehender Gesetze gefüllt werden.
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