Im Wald darf wieder grilliert werden
Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden, die die Nidwaldner Sachversicherung auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, ist die Brandgefahr durch die Niederschläge der letzten drei Tage im Wald und am Waldrand reduziert worden. Die Waldbrandgefahr wurde deshalb von gross auf mässig zurückgestuft, und im Kanton Nidwalden das Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben.
Gemäss Auskunft der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern gilt die Aufhebung des Feuerverbotes auch für Luzern, Uri, Schwyz und Obwalden. Der Entscheid sei von den Kantonen gemeinsam gefällt worden, hiess es.
Folgende Verhaltensregeln sind einzuhalten:
• keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
• feste Feuerstellen benutzen
• bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
• Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
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