IG Fluglärm Beromünster blitzt vor Bundesgericht ab
Diese waren lediglich in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen der Flugfeld-Betreiberin und den Standortgemeinden festgehalten gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zudem entschieden, dass ein Verbot für Schwebeflugtrainings mit Helikoptern in das Reglement aufgenommen werden müsse.
Weitere Einschränkungen der Immissionen wird es nicht geben. Das Bundesgericht hält in seinem am Montag publizierten Urteil fest, dass die Immissionen entgegen der Auffassung der IG korrekt berechnet worden seien.
Die gewünschten Einschränkungen für Flugbewegungen am Wochenende haben die Beschwerdeführer gemäss Lausanner Richter nicht klar beziffert. Das wäre jedoch nötig gewesen. Nur so könne geprüft werden, ob die wirtschaftlichen Folgen für die Flugfeld-Betreiberin zumutbar und verhältnismässig seien.
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