Hundegesetz: Steuer bleibt

Im Kanton Luzern sollen Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden nicht von der Hundesteuer ausgenommen werden. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 58 zu 53 Stimmen beschlossen.
Ein Herdenschutzhund im Einsatz auf einer Urner Alp. (Archivaufnahme)
Keystone /Urs Flueeler
Im Kanton Luzern zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Steuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind. In der ersten Lesung des Gesetzes über das Halten von Hunden entschied der Kantonsrat, dass Halterinnen und Halter von Assistenzhunden von der Steuer befreit werden sollen, Therapiehunde aber weiterhin besteuert werden sollen.
In der zweiten Lesung ging es nur um die Herdenschutzhunde. Einen entsprechenden Antrag reichte die vorberatende…
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