Höherer Verzugszins für säumige Steuerzahler
Wie der Regierungsrat mitteilte, belässt er den negativen und positiven Ausgleichszinssatz bei 0,0 Prozent. Wer vor der auf Ende 2018 festgelegten Fälligkeit Steuern bezahlt, wird somit weiterhin nicht mit einem Zins belohnt. Andererseits muss, wer erst nach der Fälligkeit seine Steuern begleicht, auch im Steuerjahr 2018 keinen Zins auf dem fehlenden Betrag bezahlen.
Wer nach der Schlussrechnung den ausstehende Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, wird aber härter angefasst. Der säumige Steuerpflichtige muss 2018 neu einen Verzugszins von 6,0 Prozent bezahlen. Für das Steuerjahr 2017 beträgt der Verzugszins 5,0 Prozent.
Der Grund für die Erhöhung liegt nicht in der Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen, sondern ist finanzpolitischer Art. Der Regierungsrat habe festgelegt, dass im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2021 zusätzlich 0,5 Millionen Franken Einnahmen aus Steuerzinsen und Inkassoentschädigung nachhaltig eingestellt werden sollen, teilte das Finanzdepartement auf Anfrage mit.
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