Höhere Rechnungen für Bezüger von Prämienverbilligungen
Wer im Kanton Luzern eine Prämienverbilligung erhält, wird ab Oktober eine höhere Rechnung für die Krankenkasse erhalten. Ob er später für die restlichen drei Monate von 2017 eine Verbilligung erhält oder bereits ausbezahlte Beträge zurückzahlen muss, ist offen.
Grund dafür ist, dass nach dem Nein der Stimmberechtigten zur Erhöhung des Steuerfusses der Kanton Luzern für das laufende Jahr noch immer kein Budget hat. Der Kantonsrat wird den an die tieferen Steuereinnahmen angepassten Voranschlag erst Mitte September beschliessen.
Erst dann wird klar sein, wie viel Geld für die im laufenden Jahr auszuzahlende Prämienverbilligungen zur Verfügung steht. Der ordentliche Anspruch auf die Verbilligung könne frühestens Ende September berechnet werden, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
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