Grundangebot der Luzerner Spitäler soll im Gesetz verankert werden
Dieser Passus habe den Zweck, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner innert nützlicher Frist ein ausreichend ausgerüstetes Spital erreichen könnten, hiess es in einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch.
Die Kommission will im Gesetz auch festschreiben, was unter Grund- und Notfallversorgung zu verstehen sei. Diese umfasse demnach die Bereiche innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.
Die neuen vorgeschlagenen Bestimmungen gehen auf die Diskussionen rund um das Angebot im Spital Wolhusen zurück. Der Kantonsrat soll im März darüber entscheiden. sda
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung