Griff in die Münzkasse: Bankangestellter verurteilt
Das Gericht sprach den 62-jährigen Mann der Veruntreuung schuldig. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Urteil, das im abgekürzten Verfahren zustande kam, ist rechtskräftig.
Aufgeflogen war die Veruntreuung 2015, als der Münzzähler in einer Bankfiliale wegen eines Defektes vollständig geleert werden musste und ein Fehlbetrag von 120'000 Franken auffiel. Der Verurteilte, der in der Filiale für sämtliche Münzabwicklungen zuständig war, gab sein Verfehlen zu. Er wurde fristlos entlassen.
Der Bankangestellte gab an, er habe ab 2007 mehrfach Bargeld aus der Münzkasse genommen oder aus Münzverkäufen entgegengenommenes Notengeld nicht in der Münzkasse verbucht. Meist habe es sich um Beträge von 5000 Franken gehandelt. Das Geld habe er zur Deckung von Börsenverlusten und für alltägliche Besorgungen verwendet. Mehrmals habe er auch der Bank Geld zurückerstattet.
Die betroffene Bank geht davon aus, dass der Angestellte das Geld auf andere Art und Weise unterschlagen hat. Welche Version stimmt, liess sich nicht klären. Der verurteilte Mann bezahlte seiner ehemaligen Arbeitgeberin den Deliktsbetrag zurück, dies unter Beizug seines Pensionskassenguthabens.
Dem Verurteilten wird von der Justiz eine erhebliche kriminelle Energie zugesprochen, dies wegen der langen Deliktsdauer, einer intensiven Deliktstätigkeit und des stattlichen Deliktsbetrages. Er habe seine Vertrauensstellung bei der Bank schamlos ausgenutzt.
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