Gemeinden drohen mit dem Referendum
Bereits kurz nach der Vorstellung des Konsolidierungsprogramms 2017 durch den Regierungsrat Anfang September kündigte der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) Widerstand an. Der VLG hatte stets gefordert, das Konsolidierungsprogramm müsse für die Gemeinden haushaltsneutral umgesetzt werden – sprich: Insgesamt sollte für die Gemeinden keine Belastung resultieren. Der Unmut war daher bereits im Frühling gross, als der Planungsbericht zum KP17 veröffentlicht wurde. Darin hiess es allerdings noch, die Gemeinden würden mit 10 Mio. Franken pro Jahr belastet. Nun sollen es 2017 30 Mio. Franken sein, 2018 14 Mio. Franken, 2019 17 Mio. Franken.
Diese Woche verschickte der VLG ein Positionspapier zum KP17 an alle Gemeinden des Kantons. In diesem schreibt er, es sei Aufgabe des Kantons, seine Finanzprobleme selber zu lösen. Die Gemeinden hätten in den letzten Jahren schwierige Zeiten durchgemacht, die teilweise noch heute anhielten. «Auch sie mussten Sparpakte schnüren und waren zu Steuererhöhungen gezwungen. Dabei konnten sie auch nicht auf kantonale Unterstützung zählen.»
Am nächsten Mittwoch schlägt der VLG den Gemeinderäten an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung vor, vier im KP17 vorgesehene Massnahmen abzulehnen und, wenn nötig, dagegen das Referendum zu ergreifen. Es handelt sich um folgende Massnahmen:
> Zusammenführung der gemeindeeigenen Betreibungsämter an wenigen Standorten auf die Amtsdauer 2020 bis 2024 – Abschaffung des Sportelsystems
> Übergabe der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen vom Kanton an die Gemeinden nach acht statt nach zehn Jahren
> Änderung der Mittelverteilung der Verkehrsabgaben – Streichung der Gemeindeanteile
> Anpassung des Kostenteilers der Ergänzungsleistungen zur AHV
Was Gemeinderäte aus der WB-Region zum KP17 sagen und wie sie zu einem allfälligen Gemeindereferendum stehen, lesen Sie im WB vom Freitag.
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