Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative
Die in der Gemeindeinitiative geforderte Umzonung von der Arbeitszone IV in die Arbeitszone III ist mit kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben nicht übereinstimmend, so der Kanton im Vorprüfungsbericht. «Das Grundstück in Wikon liegt in einem vom Kanton ausgeschiedenen Entwicklungsschwerpunkt. Die Umzonung in die Arbeitszone III würde viele Projekte aufgrund der strengen Bauvorschriften verhindern», sagt der fürs Wiggertal zuständige Gebietsmanager Markus Mächler von der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Grünes Licht hingegen signalisierte der Kanton für den vom Gemeinderat mit eingereichten Gegenvorschlag, der eine Umzonung in die Arbeitszone IIIa vorsieht. Auch hier wären publikumsintensive Geschäfte wie Fachmärkte ausgeschlossen, könnten keine güterintensive Industrie-, Gewerbe- und Logistikbetriebe angesiedelt werden, so wie dies die Initianten der Gemeindeinitiative fordern. Bei Bauhöhe oder Ausnutzung, könnte der Gemeinderat die Spielregeln aber von Fall zu Fall abwägen.
Keine verkehrs- und publikumsintensiven Betriebe im Bahnhofquartier. Dies wäre bei beiden Varianten der Fall. Ist somit auch ein Ausbau der Bahnhofstrasse definitiv vom Tisch?
Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Printausgabe des "Willisauer Bote".
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung