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Kanton

Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. Doch trotz der heute Montag erfolgten Aufhebung des Feuerverbots im Wald mahnen die zuständigen Stellen zur Vorsicht.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stufte der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr heute Montag von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Der Mahnfinger

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Mit Grund: Infolge des niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser bedeute dies noch keine Entspannung und bereits gefallenes Laub könne schnell wieder austrocknen. Es bestehe deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen. Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen: 
 

> Keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen. 

> Nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen. 

> Bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen. 

> Vor dem Verlassen einer zuvor benutzten Feuerstelle sicherstellen, dass auch die Glut tatsächlich erloschen ist.

Das Lob und der Dank

Ein Blick zurück: Am 25. Juni erliess der Kanton Luzern zunächst ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der sich verschärfenden Situation erfolgte am 6. August die Ausweitung zu einem absoluten Feuerverbot im Freien. Am 25. August konnte das Feuerverbot erstmals leicht gelockert und gestern Montag, 16 Tage später, aufgehoben werden. «Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis», wie die Staatskanzlei in ihrer Medienmitteilung festhält. Sie bedankt sich für «das kooperative Verhalten und das entgegengebrachte Verständnis für die erfolgten Massnahmen». pd/WB


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