Ferien- und Feiertagsentschädigung gehören in Kurzarbeitsberechnung
Die Luzerner Arbeitslosenkasse muss auch in der Coronapandemie bei der Berechnung von Kurzarbeitsentschädigung die Ferien- und Feiertagsentschädigung berücksichtigen. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Gastronomiebetriebs gutgeheissen, dem der Beitrag gekürzt worden war.
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