Ex-Präsident der Jungen SVP wegen übler Nachrede verurteilt
Wie das Kantonsgericht am Dienstag mitteilte, wird der Vollzug der Strafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
2012 hatte in Luzern eine bewilligte Kundgebung gegen einen Sexualkundeunterricht im Kindergarten stattgefunden. Daran war auch die Junge SVP beteiligt. Der Anlass wurde von kleineren unbewilligten Gegenkundgebungen gestört. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen und einem Pfeffersprayeinsatz.
Der heute 27-jährige Beschuldigte hatte an der Kundgebung nicht teilgenommen, er erhielt aber Informationen und Fotos zugespielt. Im Januar 2013 publizierte er unter dem Titel "Linksextreme Pfeffersprayattacke auf Bürger - Wer kennt diese Chaoten?" Fotos von Personen, die die Kundgebung gestört hatten, auf der Homepage der Jungen SVP.
Im Text benutzte Liebrand unter anderem die Ausdrücke "gewaltbereite Linksextreme" und "Provokateure aus dem gewaltbereiten linksextremen Umfeld". Zusammen mit der Unterstellung, dass die Abgebildeten Straftäter sein könnten, sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil.
Das Kantonsgericht schenkte dem Beschuldigten zwar Glauben, dass er mit seiner Homepage-Post Gerechtigkeit habe schaffen wollen. Angesichts seiner politischen Versiertheit hätte er sich aber bewusst sein müssen, dass er sich in der Wortwahl auf ehrrührige Weise vergriffen habe, heisst es in dem Urteil.
Das Bezirksgericht hatte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer reduzierte das Gericht die Geldstrafe auf 10 Tagessätze und wandelte sie in 40 Stunden gemeinnützige Arbeit um.
Anian Liebrand war von 2014 bis 2016 Präsident der Jungen SVP Schweiz.
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