Er lässt den Himmel brennen
Welche Feuerwerkskörper werden am diesjährigen 1.-August-Nachthimmel besonders oft leuchten?
Von bengalischen Zündhölzern bis zu den grossen Raketen verkaufen wir alles Mögliche. Die Geschmäcker sind eben verschieden.
«Frauenfürze» und «Zuckerstöcke» in Ehren – was ist momentan der letzte Schrei?
Feuerwerksbatterien, unter Fachsimplern «grosse Töpfe» genannt. Dieses Jahr tauchten neue Modelle mit speziellen Effekten auf. Sie bieten ein einzigartiges Lichtspektakel und lassen sich einmalig anzünden, was das Unfallrisiko minimiert.
Wo liegt preislich bei Ihren Kunden die Schmerzgrenze?
Eine Preislimite gibt es nicht. Ab und zu kommen auch Einkäufe für 500 bis 600 Franken vor. Immer öfters legen die Bewohner eines Quartiers Geld zusammen und kaufen gemeinsam ein.
Hie und da gibt es einen Blindgänger. Wie verhält man sich dann richtig?
Es gilt 10 bis 15 Minuten zu warten, bevor man sich nähert. Solange die Abbrennanleitung eingehalten wird, ist ein Blindgänger ungefährlich. Sobald aber Mindestabstände zu Menschen oder Gebäuden missachtet werden, wirds brenzlig.
Was sagt das Gesetz zu den Feuerwerken?
Die Feuerwerkskörper sind in vier Kategorien eingeteilt. Gewisse sind ab 12 Jahren erhältlich, dann gibts solche ab 16 und ab 18 Jahren. Für das Abbrennen von Artikeln der Klasse 4, also grossen Feuerwerken, muss man zusätzlich zur Volljährigkeit eine Prüfung ablegen.
Entfachen auch Sie ein Feuerwerk am Nationalfeiertag?
Nein, ich schlüpfe für einmal in die Zuschauerrolle. Nur wenn ich ein neues Produkt ausprobieren will, brenne ich am 1. August jeweils
selber etwas ab.
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung