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Entscheid zur Stimmrechtsbeschwerde liegt vor

Der Luzerner Regierungsrat tritt auf eine Stimmrechtsbeschwerde nicht ein, welche eine Privatperson im Vorfeld der Willisauer Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision und deren Botschaft eingereicht hatte. Begründung: Da die Beschwerdeführerin nicht Willisauer Stimmbürgerin ist, sei sie zur Stimmrechtsbeschwerde nicht legitimiert.     

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