Einzelrichter sollen mehr Kompetenzen erhalten
Luzerner Einzelrichter sollen nach Ansicht der Justizkommission mehr Kompetenzen erhalten und künftig in all jenen Fällen allein ein Urteil sprechen, in denen der Staatsanwalt eine Strafe von höchstens einem Jahr fordert. Die Kommission geht damit weniger weit als die Regierung.
Der Regierungsrat favorisiert in einer vorgeschlagenen Änderung des Justizgesetzes eine Ausweitung der Einzelrichterkompetenz auf Fälle von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die Regierung will damit Verfahren verkürzen und Geld sparen.
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